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Arbeitsgemeinschaft Harzer Roller Kanarienzüchter der IG Kanarien/Wildvögel in der VZE Ausstellungsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Harzer Roller Kanarienzüchter
Allgemeines: Die allgemeinen Ausstellungsrichtlinien der VZE finden in allen Punkten Anwendung. 1. Einführung Damit auf Meisterschaften bzw. bei Tischbewertungen innerhalb der VZE eine einheitliche Durchführung der Prämierungen von Gesangskanarien, Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien garantiert ist, wird allen Verantwortlichen einer solchen Prämierung zur Auflage gemacht, die folgenden Punkte der Ausstellungsordnung genauestens zu beachten. Die Überwachung der Einhaltung der Ausstellungsordnung obliegt den Ausstellungsleitungen bzw. den Ausrichtern von Bewertungen. 2. Teilnahmeberechtigung und Ausstellungsklassen Zur Teilnahme an den Prämierungen der Gesangskanarien, Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien ist jedes VZE-Mitglied berechtigt. Jeder Aussteller darf mit einer unbegrenzten Anzahl von Kollektionen in der Jugendselbstzuchtklasse ausstellen.
Alte (aufgehobene) Festlegung: Bei Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien können neben 4-er Kollektionen auch 2-er Kollektionen und bis zu drei Einzelvögel je Schauklasse ausgestellt werden.
Neuregelung der Ausstellungsklassen:
Im Ergebnis der Beratung der Arbeitsgemeinschaft Gesangskanarien der VZE am 17.10.2009 wird die Ausstellungsordnung für Wettbewerbe der VZE wie folgt geändert:
Harzer Roller-Gesangskanarien und Farben-Gesangkanarien werden in die folgenden Wettbewerbskategorien untergliedert.
Als weitere Neuregelung sind bei den Farben-Gesangskanarien künftig A- und B-Vögel in einer 4-er Kollektion zulässig.
In der Kategorie farbige Harzer Roller-Gesangskanarien können Vögel jeder beliebigen Farbe (außer in den für Harzer klassischen Farben) in einer 4-er Kollektion zusammengestellt werden. Die Vögel in dieser Kategorie erhalten nur eine Bewertung für die gesangliche Leistung.
Bis zu 3 Einzelvögel je Schauklasse sind bei den Farben-Gesangskanarien weiter zulässig, sie sind künftig ihrer Farbe entsprechend in die beiden Kategorien für Farben-Gesangskanarien zu stellen.
Positur-Gesangskanarien werden unabhängig von ihrer Farbe in Vierer-Kollektionen und als Einzelvögel. bewertet.
Die 2-er Kollektionen werden im Zusammenhang mit den Neuregelungen abgeschafft.
Die Teilnahme von Züchtern anderer Dachverbände und Organisationen ist unter bestimmten Bedingungen möglich, sie bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung des Hauptvorstandes der VZE. 3. Anmeldungen zur Prämierung Jeder Teilnehmer muss bis zu dem jeweils rechtzeitig bekannt gegebenen Termin auf einem vorher ausgegebenen Anmeldeformular ausführlich und gut leserlich alle geforderten Angaben eintragen und an die jeweiligen zur Entgegennahme der Meldungen benannten Personen einschicken. Auf dem Anmeldeformular ist bei Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien die Farb-Schauklasse der zu prämierenden Vögel anzugeben. Diese sind der Anlage zu dieser Ausstellungsordnung zu entnehmen. (Siehe Anlage zur Ausstellungsordnung) 4. Einlieferung der Kollektionen Die Einlieferung der Vögel erfolgt tageweise. Jeder Teilnehmer erhält auf Grund seiner Meldung rechtzeitig eine Mitteilung mit dem genauen Einlieferungsdatum sowie dem Einlieferungslokal am Ort der Prämierung. Die Vögel sind an dem mitgeteilten Einlieferungstag zu der ebenfalls mitgeteilten Einlieferungszeit einzuliefern. Die Einlieferung kann per Sammeltransport oder Selbsteinlieferung erfolgen. Die erforderlichen Papiere sind bei der Einlieferung beizufügen. Das Standgeld je Kollektion und der Pflichtkatalog je Aussteller sind bei der Einlieferung der Vögel zu bezahlen. Alle Vögel sind ausschließlich in vorschriftsmäßigen, sauberen Ausstellungskäfigen und Transportkästen für Harzer Roller anzuliefern. Nicht der Vorschrift entsprechende Käfige und Transportkästen sind durch die Ausstellungsleitung zurückzuweisen. Die Käfige sind bei 4-er Kollektionen in folgender Reihenfolge im Transport- und Ausstellungskasten unterzubringen: Vogel Nr. 1 - Kopfvogel, links außen Vogel Nr. 2 Vogel Nr. 3 Vogel Nr. 4 - Tischvogel, rechts außen Bei 2-er Kollektionen steht der Kopfvogel ebenfalls links neben dem Tischvogel. Der Boden der Käfige ist reichlich mit Sand zu bestreuen. Für die Versorgung der Vögel mit Wasser und Futter hat der Einlieferer bzw. beim Sammeltransport der Transportleiter zu sorgen. Die Vögel sind sofort nach dem Eintreffen im Ausstellungslokal zu versorgen. Die Auswahl des Futters für den Einlieferungs- und Prämierungstag bleibt dem Aussteller überlassen. Der Einlieferung ist ein Formular mit den Ringnummern der Vögel, (Kopfvogel zuerst, Tischvogel zuletzt genannt), der Züchternummer sowie der Anschrift und Telefonnummer des Züchters beizufügen. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, die Kollektionen der Reihe nach abzufertigen und vorgenannte Daten zu notieren. Der Aussteller erhält als Quittung einen Beleg, auf der eine Kastennummer vermerkt ist. Dieselbe Nummer ist auf dem linken Innenschieber des Transportkastens in der Mitte oben durch die Ausstellungsleitung anzubringen. Zur Sicherheit ist mit weißer Kreide diese Nummer nochmals auf der Oberseite des Transportkastens neben dem Tragegriff zu vermerken. Der Beleg gilt als Quittung für die Einlieferung der Vögel. Die Tiere werden nach Beendigung der Meisterschaft nur bei Vorlage derselben herausgegeben. Gleichzeitig mit der Einlieferung ist das Standgeld und der Betrag für den Pflichtkatalog zu entrichten. Nach Erledigung dieser Formalitäten werden die eingelieferten Kollektionen durch die Ausstellungsleitung in den Aufbewahrungsraum gebracht. 5. Der Transport- und Ausstellungskäfig Gesangskanarien, Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien sind in den handelsüblichen Gesangskanarienkäfigen sowie den Transport- und Aufbewahrungskästen für Harzer Roller einzuliefern, um eine optimale Vorbereitung auf die Gesangsprämierung zu gewährleisten. ( Verdunkelung ) Die Farb- bzw. Positurbewertung erfolgt ebenfalls in diesen Käfigen. In den Bewertungskäfigen ist die Anordnung der Sitzstangen wie folgt vorgeschrieben: Die vordere Sitzstange wird im dritten Draht von der Vorderseite des Käfigs, die hintere Sitzstange im sechsten Draht von der Käfigtür aus angebracht. 6. Aufbewahrung der Vögel bis zur Prämierung Der Aufbewahrungsraum soll in seiner Größe den angemeldeten Stämmen angemessen und gegen Tageslicht völlig abgedunkelt sein. Die Temperatur soll 18 Grad Wärme nicht über- und 16 Grad nicht unterschreiten. Die Temperatur sollte bei Tag und Nacht möglichst konstant gehalten werden. Das Rauchen im Aufbewahrungsraum ist nicht gestattet. Zutritt zum Aufbewahrungsraum hat nur die Ausstellungsleitung und von ihr beauftragte Personen. Die künstliche Beleuchtung ist auf das Notwendige zu beschränken. Nachdem die Kollektionen in Gewahrsam der Ausstellungsleitung übergegangen sind, sind folgende Regeln zu beachten: Jeder Käfig erhält eine gleichlautende Nummer an der Stirnseite und an der rechten Seite vom Futternapf aus betrachtet. Die Nummern sind fortlaufend von Nr. 1 anzubringen. Jede Kollektion ist von links nach rechts zu nummerieren. Die Nummernfolge ist für jede Kollektion aus der erstellten Prämierungsliste zu entnehmen. Für die Nummerierung sind die Käfige aus dem Ausstellungskasten herauszuziehen und nach der vorgenannten Behandlung wieder zurückzustellen. Die Innenklappen sind herauszuziehen. Der Außenschieber wird unter dem Bodenbrett des Transportkastens eingeschoben. Nachdem alle Vorarbeiten durchgeführt sind, ist darauf zu achten, dass vor der Prämierung nicht mehr als zwei Ausstellungskästen übereinander abgestellt werden. Als Abstellplatz sind Tischreihen zu verwenden. Bei den täglich zur Prämierung bereitstehenden Kollektionen sind morgens eine Stunde vor Prämierungsbeginn die Innenklappen zu öffnen, um bei abgedunkelter Sicht eine Futter- und Wasseraufnahme zu ermöglichen. Ein Absingen der Vögel ist zu verhindern. Nach einer halben Stunde sind alle Kästen wieder zu schließen. 7. Prämierungsräume und Prämierung Bei den Prämierungen werden die Vögel nur von einem Zuchtrichter bewertet. Die Fenster des Prämierungsraumes, welcher wegen der Akustik nicht zu groß sein sollte, sind vollständig gegen Tageslicht abzudunkeln. Die Beleuchtung hat durch künstliches Licht zu erfolgen. Sie muss sowohl bei normalen Glühbirnen als auch bei Leuchtstoffröhren ausreichend sein und wird vom Ausstellungsleiter überprüft. Die Temperatur sollte während der Bewertungszeit ca. 22 Grad betragen und konstant gehalten werden. Die Temperaturregelung im Bewertungsraumes hat geräuschlos zu erfolgen. Für ausreichende Luftfeuchtigkeit ist Sorge zu tragen, die Nutzung von Kohle- und Ölöfen ist nicht statthaft. Die Prämierung hat um 9.00 Uhr zu beginnen. Die Ausstellungsleitung hat dafür zu sorgen, dass der Zuchtrichter eine halbe Stunde vor Prämierungsbeginn jeweils ein Los zieht. Diese Lose sind jeweils für einen Prämierungstag am Abend vorher aus neutralem Papier herzustellen. Sie sollen die Käfignummern der jeweiligen Kollektionen enthalten. Nachdem die Lose gezogen sind und somit feststeht, welche Kollektionen als nächstes prämiert werden, sind die entsprechenden Transportkästen aus dem Aufbewahrungsraum herauszunehmen und die Vögel samt Käfig in derselben Reihenfolge in einen neutralen Transportkasten umzusetzen. Die Zuträger sind dafür verantwortlich, dass die Vögel in der halbstündigen Vorbereitungszeit Futter und Wasser aufnehmen können. Das bedeutet, dass der Zuträgerkasten offen zu halten ist. Beginnt ein Vogel mit dem Gesang, so sind die Innenklappen zu schließen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Vögel nicht erschreckt werden. Die Kollektionen sind dem Zuchtrichter pünktlich vorzustellen. Damit eine Schattenbildung verhindert wird, soll die Kollektion direkt unter der Lichtquelle aufgestellt werden. Die Käfige - niedrige Nummer oben, höhere Nummer auf dem Tisch- sind so aufzustellen, dass die Näpfe vom Zuchtrichter aus betrachtet links zu sehen sind. Es ist durch Zuträger und Ausstellungsleitung darauf zu achten, dass der Futternapf bei vorgenannter Aufstellung rechts, der Wassernapf links am Käfig angebracht ist. Die Überprüfung der richtigen Anordnung von Näpfen und Sitzstangen ist bei der Einlieferung durch die Ausstellungsleitung vorzunehmen und bei evtl. Abweichungen zu korrigieren. An den Prämierungstischen soll hinter den Bewertungskäfigen eine fest angebrachte matt-schwarz gestrichene Wand aus Sperrholz oder Hartfaser in den Maßen 80 cm Breite und 100 cm Höhe aufgestellt werden. Damit gewährleistet ist, dass alle Vögel bei der Prämierung die gleichen Bedingungen haben, werden die Kollektionen ohne Zwischenraum unmittelbar vor der schwarzen Wand postiert. Es ist darauf zu achten, dass die Käfige nicht wackeln. Als Abdeckung ist auf dem obersten Käfig eine den Maßen des Käfigs entsprechende dünne Sperrholzplatte aufzulegen. Die Ausstellungsleitung hat die Zuträger anzuweisen, dass keinerlei Äußerungen über den Besitzer der Vögel gegenüber den Zuchtrichtern gemacht werden. Nach Erledigung seiner vorgenannten Arbeiten hat der Zuträger unter Mitnahme des nächsten Loses das Prämierungszimmer zu verlassen. Jede Kollektion wird 30 Minuten prämiert. Dabei ist es unerheblich, ob die Vögel gesungen haben oder nicht. In Ausnahmefällen kann jedoch der Zuchtrichter eine Kollektion bis zu zehn Minuten über die vorgeschriebene Zeit prämieren. Die Ausstellungsleitung ist generell bemüht, die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine öffentliche Bewertung der Vögel zu schaffen. In diesem Fall ist jedoch durch absolute Ruhe zu gewährleisten, dass der Liedvortrag der Vögel und die Arbeit des Zuchtrichters nicht durch die anwesenden Personen gestört oder beeinflusst wird. Das Rauchen im Prämierungszimmer ist zu unterlassen. Bei Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien hat die Bewertung des Gesanges vor der Bewertung der Farbe bzw. Positur zu erfolgen. Die Kollektionen der Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien werden jeweils nach der Bewertung des Gesanges einem Zuchtrichter für Farbe bzw. Positur vorgestellt und dort nach dem VZE-Standard für diese Zuchtrichtungen prämiert. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Bewertungen von Gesang und Farbe/Positur. Wird eine Kollektion nur in einer Fachrichtung bewertet, wird kein Ergebnis bekannt gegeben und der vorhandene Bewertungsbogen eingezogen. Die prämierten Vögel werden durch die Zuträger zurückgenommen. Bevor die Vögel in den eigentlichen Transportkasten zurückgestellt werden, ist eine Ringkontrolle durch die Ausstellungsleitung vorzunehmen. Die Ringkontrolle bei den Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien hat erst nach der Bewertung der Farbe bzw. Positur zu erfolgen. Unstimmigkeiten an den Ringen sind unverzüglich dem Ausstellungsleiter zu melden. Nachgewiesene Manipulationen, gleich welcher Art, führen zur „Außer Konkurrenz" Stellung der betroffenen Kollektionen bzw. der Einzelvögel. Der Zuchtrichter prämiert täglich 16 Kollektionen, in Ausnahmefällen dürfen höchstens 18 Kollektionen prämiert werden. Die Ausstellungsleitung befindet darüber, ob es sich um einen Ausnahmefall handelt. Die Mittagspause des Zuchtrichters beträgt eine Stunde. Sie sollte nach Möglichkeit in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr stattfinden. Die Prämierungsbögen werden täglich vom Ausstellungsleiter in Empfang genommen und sofort ausgewertet. Nach Beendigung der täglichen Prämierung sind die Prämierungsräume gut durchzulüften und für den nächsten Tag herzurichten. Auf dem Prämierungsbogen ist vom Zuchtrichter zusätzlich zur Unterschrift ein Namensstempel zu verwenden. Dem Zuchtrichter sind VZE-Bewertungsbögen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Vergütung des Zuchtrichters erfolgt nach der VZE Zuchtrichterordnung § 8. 8. Behandlung der prämierten Kollektionen Die prämierten Kollektionen sind täglich nach Ende der Prämierung durch die Ausstellungsleitung mit frischem Wasser und Futter zu versorgen. Die Vögel müssen die Möglichkeit haben, sich auszusingen und Futter und Wasser aufzunehmen. Die Zusammensetzung des Futters nach der Prämierung soll ein handelsübliches Mischfutter für Kanarien ohne Hanf sein, welches mit der doppelten Menge Rübsen gestreckt wird. Der Raps / Rübsenanteil soll dabei etwa 50 % betragen. Nach Abschluss der Prämierung sind die festgestellten Siegerkollektionen und die Spezialtourensieger für die öffentliche Vorführung weiterhin wie Bewertungsvögel zu behandeln und gegebenenfalls gesondert unterzubringen. Der Termin für die Vorführungen wird durch die Ausstellungsleitung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist die Ausstellungsleitung verantwortlich. Sie hat insbesondere darauf zu achten, dass Besucher oder Eigentümer keine Vögel während der Vorführungen aus den Ausstellungskäfigen entnehmen bzw. Vögel beunruhigen. Zuwiderhandlungen sind sofort dem Ausstellungsleiter zu melden. 9. Prämierungsergebnisse Ziel der Prämierung ist die Ermittlung der besten Kollektionen, die bei den Gesangskanarien den Titel VZE-Bundessieger bekommen. Bei den Farben-Gesangskanarien und Positur-Gesangskanarien werden Titel bzw. Auszeichnungen für Sieger in Abhängigkeit von der Zahl der Aussteller nach Entscheidung der Ausstellungsleitung in Abstimmung mit dem VZE-Vorstand vergeben. VZE-Meister in der Sparte Gesang ist die Kollektion, die die meisten Punkte ersungen hat. Bei Punktgleichheit wird nach der so genannten gleitenden Skala verfahren. Dabei wird die Kollektion zum Sieger erklärt, die die beste Bewertung für die Hohlrollen erhalten hat. Ist auch diese gleich, entscheidet die höhere Bewertung für Knorren, danach die höhere Punktzahl für Hohlklingeln und schließlich die für Pfeifen über die Rangfolge. Bei den Farbengesangs- und Positurgesangskanarien werden die Sieger durch Addition der Bewertungspunkte aus beiden Zuchtrichtungen ermittelt, wobei die höchste Gesamtpunktzahl über die Platzierung entscheidet. Bei Punktgleichheit entscheidet jeweils das bessere Ergebnis der Bewertung der Gesangsleistung. Ein Züchter kann sich innerhalb einer Zuchtrichtung immer nur mit einer Kollektion in der Siegerliste platzieren. Bei der Vergabe der Spezialpreise für die besten Hohlrollen, Knorren, Hohlklingeln und Pfeifen ist bei Punktgleichheit ebenfalls nach der gleitenden Skala zu verfahren. Championvogel ist der Vogel mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit wird auch hier der Sieger entsprechend der dargelegten gleitenden Skala ermittelt. Alle VZE-Meister und Spezialtourensieger werden telefonisch vom Ausstellungsleiter informiert und besonders zur Siegerehrung eingeladen. 10. Haftung Das Ausstellen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Ausstellers. Die VZE und der Ausrichter einer Meisterschaft / Prämierung haften in keinem Fall für Verluste, Verletzungen oder Diebstahl von Ausstellungsvögeln. 11. Ausgabe der Kollektionen Die Ausgabe der Kollektionen erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der Veranstaltung. Der Ausgabetermin wird durch die Ausstellungsleitung rechtzeitig bekannt gegeben. Ausnahmen von dieser Regelung können in keinem Fall gemacht werden. Bei der Ausgabe der Kollektionen nimmt jeder Aussteller seine Vögel in Empfang. Die Kontrolle der Richtigkeit erfolgt durch die Ausstellungsleitung anhand der ausgegebenen Quittungsbelege. Die Vergabe der Ehrenpreise erfolgt als Siegerehrung auf einer Kommersveranstaltung. Alle hier nicht übergebenen Auszeichnungen werden bei Abholung der Vögel an den Aussteller übergeben. 12. Inkrafttreten: Diese Ausstellungsordnung wurde auf der IG-Tagung Kanarien/Wildvögel am 24. 06. 2006 in Bobersen beraten und durch Beschluss in Kraft gesetzt. Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft der Harzer Roller Kanarienzüchter aktualisiert regelmäßig die Ausstellungsordnung entsprechend der in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse.
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