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Checkliste zur Durchsetzung und Einhaltung der  Ausstellungsordnung für   die Prämierung von Gesangskanarien und Farben-Gesangskanarien

 

 Anforderung des Zuchtrichter :

Die Zuchtrichter sind bis zum 15. 03. des jeweiligen Jahres zu verpflichten.

Verantwortlich: Ausstellungsleiter

Der Zuchtrichter wird zunächst bestellt für den angenommenen Prämierungstag (Donnerstag).

Sollte der  Zuchtrichter einen längeren Anfahrtsweg haben, ist für eine Zimmerreservierung ab Mittwoch durch den Ausrichter Sorge zu tragen.

Werden nicht mehr als 16 Kollektionen gemeldet, so ist dem Zuchtrichter rechtzeitig telefonisch mitzuteilen, dass der Prämierungstag nur der Freitag ist. Der Anreisetag des Zuchtrichters wäre dann der Donnerstag (Zimmerreservierung) oder Freitag (keine Zimmerreservierung)

 Verantwortlich: Ausrichter, Ausstellungsleiter Gesang.

 Ausstellungsleiter Gesangskanarien:

 Durch den ausrichtenden Verein ist ein Verantwortlicher (als Ausstellungsleiter Gesangskanarien) für den Teil  Prämierung  der Gesangskanarien zu benennen.

 Überprüfung: Anzahl der gemeldeten Kollektionen

Werden nur 16 Kollektionen gemeldet, so ist der Einlieferungstag der Donnerstag und der Prämierungstag der Freitag. Die angemeldeten Züchter sind telefonisch auf den veränderten Einlieferungstag hinzuweisen.

 Verantwortlich: Ausstellungsleiter Gesang

Werden mehr als 16 Kollektionen gemeldet, so ist der erste Einlieferungstag nur für 16 Kollektionen der Mittwoch. Die restlichen Kollektionen sind am Donnerstag einzuliefern.

Die Prämierung der am Mittwoch eingelieferten Kollektionen erfolgt am Donnerstag und die Prämierung der am Donnerstag eingelieferten Kollektionen erfolgt am Freitag.

Die gemeldeten Züchter sind brieflich oder telefonisch über den Anlieferungstermin zu informieren. Bei brieflicher Information ist (oder kann) ein Briefporto-Zuschlag zuzüglich zum Standgeld zu erheben.

 Verantwortlich: Ausstellungsleiter Gesang.

 Tag vor der Einlieferung

 Kontrolle des Aufbewahrungsraumes und des Bewertungsraumes

 Kontrollpunkte:

  • Stehen mindestens zwei getrennte Räume zur Verfügung?
  • Ist im Aufbewahrungsraum eine konstante Temperatur von minimal 16 Grad C. und maximal 18 Grad C. gewährleistet? (Ölöfen und Kohleöfen sind nicht zu benutzen) Thermometer aufhängen.
  • Stimmt die Luftfeuchtigkeit im Bewertungsraum? (Je höher je besser). Evtl. nasse Lappen auf die Heizung legen. Hygrometer aufhängen.
  • Ist in beiden Räumen ein Rauchverbotsschild angebracht?
  • Sind beide Räume total gegen Tageslicht abgedunkelt? Mit Bettlaken oder anderen Tücher die Fenster zuhängen.
  • Ist die künstliche Beleuchtung im Aufbewahrungsraum auf das Notwendigste beschränkt? (Dämmerlicht)
  • Ist im Aufbewahrungsraum eine Aufstellung von in der Anzahl genügenden Tischen möglich, auf welchen die Gesangstransportkästen abgestellt werden? Höchstens zwei Kästen übereinander . Das Abstellen auf dem Fußboden ist grundsätzlich verboten.
  • Ist im Bewertungsraum eine konstante Temperatur von 22 Grad C. gewährleistet?
  • Ist im Bewertungsraum die vorgeschriebene und gut feststehende matt-schwarze (Schultafelfarbe) Tafel vorhanden und unmittelbar darüber die künstliche Lichtquelle angebracht? (Keine Schattenbildung)
  • Liegen dünne Holzkeile oder schräg angespitzte Streichhölzer, für eine wackelfreie Aufstellung der Gesangskäfige übereinander, bereit?
  • Ist eine Abdeckplatte aus dünnem Sperrholz zum Abdecken des Kopfvogels vorhanden?
  • Steht ein neutraler Transportkasten für den Transport der Vögel aus dem Aufbewahrungsraum in den Bewertungsraum zur Verfügung des Zuträgers?
  • Besteht die Möglichkeit, die Siegerkollektionen und die Spezialtourensieger nach der Prämierung gesondert unterzubringen und gesondert zu behandeln? (Grund: Vorführung dieser Stämme am Samstag und Sonntag)
  • Ist ausreichendes und entsprechend der DKB Festlegung vorhandenes Futter vorhanden um die Vögel bis Sonntagabend zu versorgen?
  •  Festlegung: Mischfutter bestehend aus:

    • 50 % Sommerrübsen
    • 25 % Negersaat
    • 20 % Glanz
    • 5 % geschälter Hafer
    • und etwas Mohn
  • Liegen genügend (selbstangefertigte) Lose für den Zuchtrichter zwecks Festlegung der Reihenfolge der Bewertung bereit?
  • Sind genügend Nummernaufkleber für die Nummerierung der Käfige vorhanden?
  • Ist ein Stück weiße Kreide für das Notieren der Kollektionsnummern auf der Oberseite des Transportkastens vorhanden?
  •  Kontrolle des Ausstellungssaales (Nur bei einer Prämierung in Verbindung mit einer Ausstellung)

  • Ist im Ausstellungssaal eine genügende Anzahl von Tischen vorhanden, auf denen die Gesangstransportkästen (Immer vier Kästen übereinander) abgestellt werden können?
  •  Verantwortlich: Ausstellungsleiter Gesang

     Unterweisung der Zuträger:

  • Wurden die Zuträger über die erforderlichen Temperaturen und die Temperaturregelung im Aufbewahrungsraum und im Bewertungsraum eingewiesen?
  • Wurden die Zuträger über die nach der Bewertung durchzuführende Ringkontrolle belehrt?
  • Wurden die Zuträger darüber belehrt, dass 30 Minuten vor einer Bewertung die Innenklappen der Gesangskästen für 30 Minuten hochgeklappt werden müssen um den Vögeln das Fressen und Trinken (aber immer noch nur bei abgedunkeltem Licht) zu ermöglichen, die Innenklappen aber wieder auf nichtschreckhafte Weise herunterzuklappen sind, wenn ein Vogel mit singen beginnt ?
  • Die Vögel sollen auch nicht durch lautes Sprechen oder gar Radiomusik zum Singen animiert werden.
  • Wurden die Zuträger über die Mitnahme eines Loses nach jeder erfolgten Bewertung durch den Preisrichter belehrt?
  • Wurden die Zuträger darüber belehrt, dass sie für das wackelfreie Aufstellen der Gesangskäfige verantwortlich sind? Dünne Holzkeile evtl. angespitzte Streichhölzer einschieben.
  • Wurden die Zuträger darüber belehrt, dass ein Erschrecken der Vögel grundsätzlich zu vermeiden ist? Anecken mit dem Transportkasten, ruckartiges Herausziehen der Gesangskäfige aus dem Transportkasten, Unsanftes Übereinanderstellen der Gesangskäfige usw.
  • Verantwortlich für die Belehrung der Zuträger: Ausstellungsleiter Gesang

    Belehrung der Futtermeister:

  • Wurden ein oder zwei Verantwortliche als Futtermeister für die Gesangskanarien festgelegt?
  • Wurden die Futtermeister darüber belehrt, dass die Innenklappen (außer zum Füttern, fressen und trinken) grundsätzlich herausgezogen und damit heruntergelassen bleiben?
  • Wurde der Futtermeister darüber belehrt, dass die Kollektionen täglich in der Zeit von 08.00 bis 08.30 (eine Stunde vor dem Prämierungsbeginn um 09.00 Uhr) bei abgedunkelter Sicht und hochgeklappten Innenklappen zu füttern sind? Nach 30 Minuten sind die Innenklappen wieder herunterzulassen. Das gilt nicht für die erste um 09.00 Uhr für die Bewertung bereitzustellende Kollektion (Losentscheid) Nur bei dieser bleiben die Innenklappen bis zum Zutragen in den Bewertungsraum offen
  •  Verantwortlich für die Belehrung der Futtermeister: Ausstellungsleiter Gesang

     Annahme der Kollektionen am Einlieferungstag:

     Es ist eine Kontrolle der Gesangskäfige durchzuführen:

  • Ist ein ordnungsgemäßer Einlieferungsschein vorhanden
  • Ist ausreichend Sand in den Käfigschubladen, kein Zeitungspapier o. ä.
  • Besteht die Schublade aus 0,6 mm dickem Zinkblech? Weißblech ist verboten, Magnetprobe durchführen
  • Sind die Sitzstangen 12 mm dick?
  • Sind die Sitzstangen in den richtigen Stäben: 3. + 6. Stab.
  • Sind die Futternäpfe richtig angebracht: Wasser links, Körner rechts.
  • Ist bei der Einlieferung noch genügend Futter und Wasser in den Näpfen?
  • Sind alte Käfignummernaufkleber von den Käfigen restlos entfernt worden?
  • Wurde der Außenschieber unter dem Bodenbrett des Transportkastens eingeschoben?
  • Wurde nach der Kontrolle die Innenklappe herausgezogen und damit heruntergelassen?
  •  Verantwortlich: Annahmeteam

     Gesangsvorführung am Samstag und Sonntag:

  • Wurden die für die Vorführung angedachten Kollektionen gesondert untergebracht? Also nicht im Ausstellungssaal.
  • Wurden durch die Ausstellungsleitung die Termine (Uhrzeit) für die Vorführung festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben?
  • Wurde ein Zuchtrichter mit der Leitung der Vorführung beauftragt?
  • Wurde ein ausreichender Raum für die Vorführung festgelegt?
  • Sind ausreichend Sitzmöglichkeiten für interessierte Besucher vorhanden?
  • Ist eine ausreichende Lichtquelle über der mattschwarzen Tafel vorhanden?
  • Ist auch hier eine ausreichende Luftfeuchtigkeit und eine Temperatur von 22 Grad C. gewährleistet?
  • Materialliste:

  • Bettlaken oder andere Tücher entsprechend der Anzahl der zu verdunkelnden Fenster und Befestigungsmaterial
  • Käfigaufkleber in ausreichender Anzahl
  • Ein Stück Schultafelkreide
  • Selbstangefertigte Lose für den Preisrichter
  • Eine mattschwarze Tafel in den festgelegten Maßen
  • Die künstliche Lichtquelle über der Tafel (blendungsfrei) evtl. Ersatzglühlampe.
  • 2 Thermometer
  • 1 Hygrometer
  • Dünne Holzkeile und angespitzte Streichhölzer
  • Ein neutraler Zuträger-Transportkasten
  • Eine dünne Abdeckplatte für den Kopfvogel
  • Genügend Tische und Stühle in allen Räumen
  • Nasse Lappen zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit.
  • Eventuell zusätzliche elektrische Heizkörper
  • Eine Hinweistafel für den Beginn der Gesangsvorführung
  • Wasser und Futter (Futterkelle)
  • Rauchverbotsschilder
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