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 Bewertung des Harzer Rollers

- Zur 90-Punkte-Grenze -

 

 von Hans Riegler, Gotha

 

(aus Vogelfreund Heft 5 / 2003 Seite 19)

 

 

Als Gesangszüchter habe ich mit sehr viel Interesse die bereits im VF 1 / 2000 erschienenen Betrachtungen des Prr. Adolf F. Zager zum DKB Bewertungssystem der Harzer Roller sowie die weiteren Veröffentlichungen dazu verfolgt.

Mit Bedauern stelle ich jedoch fest, dass die Aufhebung der 90-Punkte-Grenze in den zuständigen Fachgremien noch immer kein Thema zu sein scheint und möchte deshalb hier wie folgt dazu Stellung nehmen:

  1. Die in einem Bewertungssystem festgeschriebene Höchstpunktzahl sollte aus züchterischer Sicht ein Höchstziel sein, das nur in äußersten Ausnahmefällen erreichbar und für viele Jahre abgesteckt sein sollte. Das war zur Schaffung unserer Bewertungssysteme mit Sicherheit gewährleistet und ist im Übrigen auch in den Fachrichtungen FPMCE der Fall. Wenn dagegen auf den zwei Deutschen Meisterschaften in 2000 und 2001 in Ulm und in Bad Salzuflen insgesamt schon 116 Vögel 90 Punkte erreicht haben, dann ist allein damit hinreichend belegt, dass die Bewertungsgrenze veraltet ist und in keiner Weise der Entwicklung des Gesanges Rechnung trägt. Das Festhalten an der 90-Punkt-Grenze ist somit schon unter diesem Aspekt seit langem nicht mehr zu rechtfertigen.

  2. Bei näherer Betrachtung der im mir vorliegendem Katalog der Meisterschaften von Ulm ausgewiesenen 90-Punkte-Vögel ist festzustellen, dass dort zum Beispiel 21 von 65 Hähnen mit der Höchstpunktzahl Abzüge im Gesamteindruck hinnehmen mussten, weil die Preisrichter hier keine 9 mehr vergeben konnten. Zwei Vögel haben sogar nur noch 5, vier Vögel nur noch 6 Punkte erhalten können, was bei diesen Tieren mit Sicherheit nicht am fehlenden Wohlklang gelegen hat. De facto haben in Ulm also mindestens 21 Vögel mehr als 90 Punkte und zwei davon mindestens 94 Punkte ersungen. Neben dem Prr. Zager haben im Übrigen auch die Prr. Willem D. Knees im Vogelfreund 6 / 2002 und Dr. Dietmar Steinmetz im Vogelfreund 4 / 1999 auf solche Vögel und die daraus abzuleitende Notwendigkeit der Anpassung des Regelwerkes hingewiesen.

  3. Unter den 90-Punkt-Vögeln aller Jahrgänge findet man Hähne, die ihre Punktzahl mit 4 oder 5 Punkten in den Klingeltouren erreicht haben, während bei anderen nur noch 1 oder in vielen Fällen auch kein Punkt mehr für diese Touren geschrieben steht. Der nicht als Preisrichter ausgebildete Gesangszüchter und Betrachter des Katalogs muss sich hier wegen der 90-Punkt-Grenze fragen, ob solche Vögel wirklich keine Klingeltouren gebracht bzw. ob sie alle Punkte dafür erhalten haben. Eventuell hier nicht geschriebene Punkte könnte man sich anders als beim Gesamteindruck gedanklich nicht mehr hinzurechnen und ungeachtet des sportlichen Wettbewerbs wäre die Bewertung dann unter tierzüchterischen Gesichtspunkten nicht mehr als korrekte Leistungsprüfung zu betrachten.

  4. Bei den Haupttouren werden die Gesangszüchter der von Dr. Dietmar Steinmetz im VF 6 / 2002 geäußerten Auffassung zustimmen, dass durch die Gesangsveredlung des Harzers Grenzen der Vollendung erreicht sind und auch Zfrd. Zager stellt in seinem Beitrag zu Recht die Frage, was ein Harzer Roller für eine höhere Bewertung in diesen Touren eigentlich noch können muss. Dem steht heute natürlich die 90-Punkte-Grenze entgegen, einem Gesangszüchter muss aber trotzdem die Frage erlaubt sein, was er sich eigentlich unter einer im Bewertungssystem vorgesehenen 27-er Hohlrolle oder gar einer 27-er Knorre vorstellen soll.

  5. Wenn man die Ergebnisse der sechs Deutschen Meisterschaften von 1997 bis 2002 (Zuchtjahre 1996 bis 2001) auswertet, und dabei alle Hähne berücksichtigt, die voll gesungen und mehr als 70 Punkte erreicht haben, dann ergibt sich bei 5318 ausgezählten Vögeln rein rechnerisch eine durchschnittliche Gesangsleistung von 84,51 Punkten. Der tatsächliche Durchschnittswert dürfte leicht höher bei ca. 85 Punkten liegen, da die Spitzenvögel, wie unter Punkt 2 und 3 ausgeführt, nicht mehr alle ihnen zustehenden Punkte erhalten konnten. Um dieses Populationsmittel muss sich nach einem Naturgesetz die Mehrzahl aller bewerteten Vögel versammeln, wobei die negativen und positiven Abweichungen jeweils in gleicher Stückzahl auftreten müssen. Nach beiden Seiten vom Mittelwert wird dabei gesetzmäßig die Zahl der Tiere um so geringer, je größer die Abweichung vom Durchschnitt ist und muss schließlich nach beiden Seiten gegen Null auslaufen. Grafisch dargestellt ergibt sich nach dem Entdecker dieser Gesetzmäßigkeit die sogenannte Gauß’sche Glockenkurve.

Tatsächlich ist zunächst festzustellen, dass sich von den 5.318 ausgezählten Hähnen mit 665 Vögeln die größte Stückzahl bei 85 Punkten und damit am Mittelwert einordnet. Unterhalb der 85 Punkte habe ich 2.325, oberhalb davon 2.328 Hähne ausgezählt, was ziemlich exakt den Gesetzmäßigkeiten nach Gauß entspricht. Dabei verteilen sich die 2.325 Vögel unterhalb des Durchschnittswertes auf die Punkte 84 bis 71 abwärts, wobei die Zahl der Hähne im unteren Bereich dem natürlichen Verlauf der Glockenkurve entsprechend allmählich gegen Null ausläuft (71-Punkte-Vögel gab es in 3 der 6 untersuchten Jahre überhaupt nicht). Die 2.328 Hähne oberhalb des Durchschnittswertes werden allerdings auf die Punkte 86 bis 90 zusammengedrängt, wobei in den sechs untersuchten Jahren immerhin 377 Vögel mit 89 und 289 Vögel mit 90 Punkten bewertet wurden. Von einem allmählichen Auslaufen der Kurve kann oberhalb des Durchschnittswertes also keine Rede sein. Mit der 90-Punkte-Grenze wird ihr weiterer gesetzmäßiger Verlauf abgeschnitten. Daraus ist zwingend zu schlussfolgern, dass ein Teil der Vögel mit mehr als 90 Punkten hätte eingestuft werden müssen.

Mit den hier vorgetragenen Fakten ist nach meiner Auffassung hinreichend belegt, dass die 90-Punkte-Grenze unhaltbar geworden ist. Meine Stellungnahme ist ausdrücklich nicht gegen das Bewertungssystem an sich gerichtet und soll erst recht nicht als Kritik an der Arbeit der Preisrichter verstanden werden, die ja gar nicht anders bewerten können. Als Tierzüchter, der ein Berufsleben lang selbst Tiere beurteilt, gekört oder als Preisrichter auf Landwirtschaftsschauen bewertet hat, kann ich allerdings nicht verstehen, dass sich die Preisrichter nicht gegen die Bewertungsgrenze auflehnen, die ihre Arbeit regelrecht behindert. Der Meinung des Preisrichters Heinrich Popper, dass das Bewertungssystem hervorragend ist und dass deshalb daran festgehalten werden sollte, ist ja nicht zu widersprechen. Nur ist nach 80 Jahren Weiterentwicklung des Gesanges die Begrenzung bei 90 Punkten unsinnig geworden.

Die offenbar diskutierte Reduzierung der Punkte für den Gesamteindruck würde das Übel zweifellos etwas abmildern, würde aber mit Blick auf die Zukunft nicht gerade von Weitsicht zeugen.

Warum also nicht die Anpassung in der Form vornehmen, dass 100 Punkte als Grenze festgelegt werden?

Man könnte doch an dem bewährten System festhalten und die einzige „Änderung" zur bisherigen Praxis wäre, dass die Preisrichter auch bei den Spitzenvögeln alles schreiben können was sie hören und was diese Vögel verdienen. Dass damit eine Angleichung an die Fachgruppe FPMCE und an die begrüßenswerten Tendenzen im Ausland erfolgte, wäre ja nicht als Nachteil zu betrachten. Dort ist man nach den Ausführungen von Zfrd. Willem D. Knees im VF 6 / 2000 schon längst nicht mehr mit der Bewertungsgrenze im Ursprungsland Deutschland einverstanden und auch der Zfrd. Zager berichtet von der dreijährigen Probierphase mit 100 Punkten ab 1992 in der COM.

 

Erwähnt wurde meines Wissens bisher allerdings noch in keiner Veröffentlichung, dass in der früheren DDR von 1982 bis zur Wende bereits nach einem Bewertungssystem mit 100 Punkten gerichtet wurde, wenn dieses auch noch einige andere Änderungen beinhaltete. Hier hat es sich keineswegs nur um eine Probierphase oder um ein kleines Probierfeld gehandelt, die Basis war vielmehr eine traditionsreiche und qualitativ hochstehende Gesangszucht mit mehr als 400 Gesangszüchtern im gesamten östlichen Teil Deutschlands. Es war auch nicht politisch verordnet, sondern das Ergebnis einer mehrheitlichen Entscheidung in dem zuständigen Fachgremium nach jahrelanger gründlicher Diskussion durch die besten Kenner des Liedes des Harzer Rollers in der damaligen DDR. Leider waren deren Erfahrungen nach der Wiedervereinigung nicht gefragt, fast alle hatten schließlich langjährig sowohl nach dem alten wie dem neuen Bewertungssystem gerichtet.

 

Stattdessen wurde nach den Vorgaben des damaligen Vorsitzenden der Preisrichtervereinigung  Gesang, Herrn Dr. Velleuer, die Qualifikation dieser Gesangspreisrichter generell in Frage gestellt und so in der Konsequenz, von Ausnahmen abgesehen, auf deren Mitarbeit als Preisrichter im DKB verzichtet. Man könnte das angesichts der Tatsache, dass lt. Einigungsvertrag  alle Qualifikationen in der früheren DDR bis hin zum Hochschulabschluss anerkannt wurden, als Groteske abtun, wenn es der Gesangskanarienzucht  insgesamt nicht so geschadet hätte. (Siehe auch Beteiligung der ostdeutschen Gesangskanarienzüchter  an den Aktivitäten des DKB).

 

Abschließend sei angemerkt, dass ich mit meinen Ausführungen die Meinung der Mehrheit der Gesangszüchter Thüringens vertrete, die sich nicht mit der Rückkehr zu der in ihrem Bereich schon vor zwei Jahrzehnten abgeschafften überholten 90-Punkte-Grenze abfinden können und werden, weil es auch nicht einen einzigen sachlichen und fachlichen Grund für das Festhalten an dieser Grenze gibt.

 


 

 

 Ergänzende Anmerkungen von H. Hucke zum Begriff "Glockenkurve"

nach dem Mathematiker Carl Friedrich Gauß (1777 - 1855)

 

 Einige stetige Zufallsvariablen sind in ihrem mittleren Bereich annähernd glockenförmig verteilt. Ihre Dichte kann durch

 eine Gleichung dargestellt werden.

 

 

 In dieser Abb. sind drei Glockenkurven mit den Parametern a = (1 ; 0,7; 2) und b = (1; 1/3; 1/3 ) dargestellt

 

 Auf unserem früheren 10-DM-Schein war neben dem Bild von Gauß eine Glockenkurve der Normalverteilung

 abgebildet.

  Diese Normalverteilung ist für die Statistik von entscheidender Bedeutung, da die Summe von vielen unabhängigen,

  beliebig verteilten Zufallsvarianten annähernd normal verteilt ist. Je größer die Anzahl der Zufallsvariablen ist,

  desto besser ist die Annäherung an die Normalverteilung (Zentraler Grenzwertsatz).

 

 

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