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Vogelkauf – Erwerb von Vögeln

Zur Zucht vorgesehene Vögel kaufe man am besten als Jungtiere im Herbst. Sie können sich während des Winters einleben, um dann im Frühjahr zur Zucht angesetzt zu werden.

Vom Kauf „bewährter Zuchtpaare" ist abzuraten.

Wenn die Kanarien beim Vorbesitzer ohne jeden Tadel zahlreiche Jungtiere gesund und kräftig „auf die Stange" gebracht haben, wie es beim Vogelzüchter heißt, wenn die erbrüteten und geschlüpften Jungvögel herangewachsen, aus dem Nest ausgeflogen, selbständig geworden sind und schließlich auf der Stange sitzen, so ist das keine Garantie dafür, dass sie das beim Käufer auch tun werden. Die Summe der ihnen und ihren Ansprüchen adäquaten Umwelt- und Fütterungsfaktoren hat den Tieren die Fortpflanzung und Jungenaufzucht ermöglicht. Es kann sein, dass beim neuen Besitzer irgendwelche für die Vögel grundlegend wichtigen, dem Menschen aber durchaus nicht wesentlich erscheinenden Faktoren anders gestaltet sind, dass auslösende Schlüsselreize fehlen. So ist ein Paar nur immer unter bestimmten Bedingungen ein Zuchtpaar. Je weiter domestiziert eine Vogelart ist, umso besser kann sie sich veränderten Haltungsbedingungen anpassen. Unsere Kanarien sind schon seit rund 400 Jahren domestiziert und trotzdem brauchen sie eine gewisse Zeit, um sich veränderten Umweltbedingungen anzupassen. Dazu ist die Zeit der Ruhe (also der Winter) bestens geeignet.

Ich habe es immer wieder erlebt, dass hinzu gekaufte Weibchen im ersten Frühjahr nicht erfolgreich in der Brut und Aufzucht waren, dann aber im zweiten Jahr zuverlässig ihre Jungen großgezogen haben. Offensichtlich haben hier die wenigen Wintermonate nicht ausgereicht, sich den veränderten Bedingungen beim neuen Züchter anzupassen. Von neuen hinzu gekauften Weibchen erwarte ich deshalb im ersten Zuchtjahr auch keine nennenswerten Leistungen. Es gibt aber Ausnahmen.

Kanarien im Versand:

Nur im Notfall lasse man sich Kanarien schicken, die man vorher nicht gesehen, oder gehört hat. Bei bewerteten Kanarien mit beigefügtem Bewertungsbogen kann man von dieser Regel abweichen. Teure Kanarien holt man besser selbst ab, auch wenn der Weg weit und die Fahrt kostspielig ist. Am Ende ist das Selbstabholen doch die billigste Art des Kanarienerwerbs.

Haftungsansprüche:

Hat man wenig Erfahrung, nehme man einen routinierten Kenner mit, der auch als Zeuge besonderer Kaufvereinbarungen dienen kann. Heute erwirbt man kaum einen Gebrauchsgegenstand von einigem Wert ohne Kaufvertrag, in dem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer, zumindest unter Einschluss gewisser Garantien, klar festgelegt sind. Dagegen wechseln Vögel mit oft weit höherem Preis den Besitzer, ohne dass auch nur einigermaßen exakte mündliche Vereinbarungen getroffen worden sind. Stirbt dann ein Tier beim neuen Besitzer oder erfüllt es nicht die Erwartungen, gehen Verkäufer und Käufer meistens von völlig unterschiedlichen Standpunkten und Auffassungen aus. Der Käufer will dann den Verkäufer für einen eingetretenen Schaden haftbar machen. Er ist sich dabei aber nicht darüber im Klaren, dass er, um seine Ansprüche geltend zu machen, exakt und eindeutig nachweisen muss, dass er das Tier mit einem verborgenen erheblichen Mangel übernommen hat, der trotz sorgfältigster und sachgerechter Pflege zum Tode geführt hat. Meistens hat er den Verkäufer auch nicht ordnungsgemäß per Einschreiben von der Erkrankung des Tieres unterrichtet. So ist es um seine Regressansprüche schlecht bestellt. Bestimmte erwartete Eigenschaften des zu erwerbenden Vogels muss der Käufer sich vom Verkäufer schriftlich zusichern lassen. Das könnte im Rahmen eines rechtsgültigen Kaufvertrages geschehen. Natürlich verhalten sich die meisten Verkäufer korrekt. Anhaltspunkte für nicht ehrenhafte Manipulationen können aber durch einen Tierarzt durch Selektion eines Vogels erbracht werden. Diese jedoch so stichhaltig nachzuweisen, dass sie vor Gericht bei der Rechtsfindung als solche anerkannt werden, ist meistens sehr schwer und häufig unmöglich. Jeder Verkäufer denke daran, dass er auch einmal Vögel kaufen muss, und verhalte sich dem Käufer gegenüber so, wie er selbst beim Erwerb eines Vogels behandelt werden möchte. Würde so gehandelt, sähe man im Laufe der Jahre nicht so viele, vorher unerschütterlich erscheinende Züchterfreundschaften zerbrechen und in mehr oder weniger offenen Feindseligkeiten mit allen damit verbundenen Hässlichkeiten umschlagen, wie das heute leider noch der Fall ist.

Zugesicherte Eigenschaften können z.B. sein.

  • Bestätigung der Rassereinheit oder Artenreinheit (keine Einkreuzungen)
  • Bestätigung durchgeführter Impfungen (z.B. gegen Kanarienpocken)
  • Bestätigung einer hochwertigen Abstammung (Auszug aus dem Zuchtbuch, Prämierungsbogen)
  • Bestätigung, dass der Vogelbestand des Verkäufers frei von ansteckenden Krankheiten ist
  • usw.

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